Zu-Fuß-Begleitungen von lebensälteren Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (mit Rollstühlen oder Rollatoren), Zu-Fuß-Begleitungen im Wohnumkreis, z.B. zum Spaziergang, zu Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen, ggf. unter Nutzung des ÖPNV (Begleitungen finden ggf. unter Zuhilfenahme von Treppensteige-Geräten im Wohnhaus der Menschen statt), Mitgestaltung und Durchführung von Freizeit- und Beschäftigungsangeboten für Senioren, Mitwirkung an der Weiterentwicklung von wohnortnahen Senioren-Netzwerken in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in der Öffentlichkeitsarbeit