beraten die städtischen Dienststellen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, unterstützen bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, nehmen die sicherheitstechnische Überprüfung von städtischen Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln speziell hinsichtlich der Betriebssicherheitsverordnung vor, schulen Führungskräfte und Beschäftigte der Stadt Köln in arbeitsschutzrechtlichen Belangen, untersuchen Arbeitsunfälle, führen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch, führen orientierende Messungen (Gefahrstoffe, Klima, Lärm und Beleuchtung) durch, erstellen Begehungs- und Messprotokolle, übernehmen die Stellvertretung des Gefahrgutbeauftragten, arbeiten eng mit allen Fachrichtungen und insbesondere mit dem I/2-2 (Betriebsärztlicher Dienst) zusammen