Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII, Beratung und Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen, Vermittlung und Koordination von Leistungen nach dem SGB VIII, Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16), Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17), Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18), Hilfen für Kinder sowie Betreuung in Notsituationen (§§ 19–21), Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff.), Eingliederungshilfen (§ 35a), Hilfen für junge Volljährige (§ 41), Eigenverantwortliche Durchführung des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII, Beteiligung an Inobhutnahmen sowie Mitwirkung bei der Herausgabe von Kindern und Jugendlichen, Fachliche Einschätzung und Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 50 SGB VIII