Führen von Beratungsgesprächen mit Patient*innen und Angehörigen, Einleitung von Anschlussheilbehandlungen, Organisation und Beantragung von ambulanten und stationären Leistungen nach SGB V, SGB XI und IX, Anregung von Eilbetreuungen, Beratung zu Vorsorgevollmachten, Einleitung palliativer Nachsorgemaßnahmen, Hospizversorgung, Beratung zu persönlichen und familiären Fragestellungen, Beratung im Bereich geriatrischer Komplex-Behandlungen, Übernahme onkologischer Beratungen