Bau und Unterhaltung der naturtouristi- schen Infrastruktur (Kontrollgänge, Durch- führung von Reparaturen an Beschilderungen und Infotafeln, Bau von Infrastrukturelementen, Wegebauarbeiten), Werkstattdienst, z.B. Holzbearbeitung, Um- gang mit Farben, Lacken und anderen ge- fährlichen Arbeitsstoffen, Verkehrssicherung an Wanderwegen (z.B. Arbeiten mit Seilwinde), Mitwirkung bei der Organisation und Be- treuung von Umweltbildungsveranstaltung gen (pädagogische Angebote für Kinder, Stand- und Stationsbetreuung, Exkursions- begleitung, Logistik und Transport), Durchführung von praktischen Land- schaftspflegemaßnahmen einschließlich gefährlicher Arbeiten im Sinne von §1 (1) GUVV C 51, wie Arbeiten mit Motorsäge und Freischneidegerät, Mitwirkung beim Monitoring und natur- kundlichen Bestandserfassungen, Mitwirkung beim Wildtiermanagement, Streifendienst zur Überwachung der Einhal- tung gesetzlicher Regelungen