Werbung, Schulung und Begleitung von Pflegefamilien im Rahmen der Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege, Betreuung und persönliche Begleitung von Pflegekindern, sowie im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige, Vorbereitung, Anbahnung und Durchführen der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien, Federführung und Moderation des Hilfeplanverfahrens, Entwicklung, Planung und Durchführung von Fortbildungen und Freizeitangeboten, Mitwirkung in Verfahren beim Familiengericht, Einschätzung und Bewertung von Kindeswohlgefährdungen (§ 8 a SGB VIII), Organisation und Begleitung von Besuchskontakten, Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und den begleitenden Diensten, Teilnahme an regionalen und überregionalen Arbeitskreisen, Zusammenarbeit mit Vormündern, Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen und sonstigen Kooperationspartnern