Selbstständige Entscheidungen im Rahmen der übertragenen Zeichnungs- und Anordnungsbefugnis, Beratung der Hilfesuchenden, Bearbeitung von Anträgen und Gewährung von laufenden und einmaligen Leistungen nach dem AsylbLG (Arbeitsschwerpunkt), Prüfung des aufenthaltsrechtlichen Status, Prüfen der Angemessenheit der Unterbringungskosten, Prüfen vorrangiger Leistungen (z.B. Sozialgeld), Prüfen des Einkommens- und Vermögenseinsatzes, Prüfung vorrangiger Ansprüche (Unterhalt), Berechnung der Leistungen und Bescheiderteilung, Zahlbarmachen der Leistungen, Bearbeitung von Anträgen und Gewährung von Leistungen nach dem 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) und 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung), Einzelfallentscheidungen in besonderen Lebenslagen für Leistungsbezieher nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII, Sicherstellung des Nachranges gemäß § 2 SGB XII, Führen von Statistiken, Prüfaufgaben in laufenden Vorgängen, Prüfaufgaben bei anderen Sachbearbeitungen, Bearbeitung von Anträgen nach dem AsylbLG beinhaltet insbesondere Grundleistungen und sonstige Leistungen nach dem AsylbLG, Leistungen nach § 2 AsylbLG als Analogleistungen nach dem SGB XII, Leistungen der Krankenhilfe, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe, Klärung des Aufenthaltsstatus, Prüfung von Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG, Zahlbarmachung von Leistungen