Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen zu Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz sowie betrieblichem Notfallmanagement, Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen sowie Explosionsschutzdokumenten, Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Standards im Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, Planung, Organisation und Durchführung von Betriebsbegehungen, Räumungsübungen und Sicherheitsmaßnahmen, Durchführung von Unterweisungen und Schulungen zu Arbeitssicherheit, Brandschutz und Notfallverhalten, Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr, Sachversicherern sowie internen Ansprechpartnern wie Betriebsarzt und Betriebsrat, Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren sowie Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, Veranlassung, Koordination und Kontrolle von Prüf-, Wartungs- und Überwachungsmaßnahmen sicherheitsrelevanter Einrichtungen