Beratende und unterstützende Funktion, Vertretung der Interessen als gesetzliche*r Vertreter*in in den Aufgabenkreisen, für die sie vom zuständigen Betreuungsgericht benannt wurden, Beantragen von Sozialleistungen, Regelung von Behördenangelegenheiten, Sicherstellung der medizinischen Versorgung, Regelung von Wohnungsangelegenheiten einschließlich gegebenenfalls Wohnungsauflösungen, Vermittlung von sozialen Diensten, Regelung von Vermögens- und Rentenangelegenheiten, Regelung des Aufenthalts, Schulung ehrenamtlicher Betreuer*innen, Durchführung von Veranstaltungen zu den Themen „Patientenverfügungen“ und „Vorsorgevollmachten“