Wohnungsnotfallhilfe in Fällen von Mietrückständen, (drohenden) Räumungsklagen und Zwangsräumungen bearbeiten, Beratung von Mietenden bei Mietschwierigkeiten und drohendem Wohnungsverlust, Klärung der sozialen und finanziellen Situation der antragstellenden Person und anderweitige gesetzlicher Ansprüche, Klärung der zu erfüllende Voraussetzungen für die Fortführung des Mietverhältnisses mit dem Vermieter, Einleitung weiterführender Hilfen (z.B. Schuldner-, Suchtberatung), Prüfung der Antragsvoraussetzungen zur Mietschuldübernahme nach § 36 SGB XII, Erstellung von Beihilfe-/ Darlehensbescheide inkl. Ratenzahlungsvereinbarungen, Unmittelbare Kontaktaufnahme mit Mietenden und Gerichtsvollziehenden bei eingehenden terminierten Zwangsräumungen, Hausbesuche zur Klärung des weiteren Verfahrens am Tag der Zwangsräumung, Begleitung bei der Durchführung der Zwangsräumung vor Ort und Übergang in eine Notunterkunft, Klient/innen in städt. Obdachlosenunterkünften beraten und betreuen, Wöchentliche Beratung von in den städtischen Notunterkünften untergebrachten Personen mit dem Ziel, dass diese eine andere geeignete Wohnform finden, Vermittlung weiterer Hilfsangebote, Einschaltung anderer Beratungsstellen und Institutionen, Hinweis auf Wohnungsangebote, Intensive Begleitung bei Einzelfällen mit besonderer Hilfsbedürftigkeit, direkte Kontaktaufnahme mit anderen Institutionen, ggf. Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen oder Beratungsterminen