Umfassende Sozialanamnese und Klärung des individuellen Hilfebedarfes, Beratung und Hilfe bei der Lebensgestaltung, Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Vermittlung von materiellen Hilfen, Motivationsarbeit, Kontaktaufbau zu ambulanten Diensten, rehabilitativen Maßnahmen, Übergangs- und Wohneinrichtungen, Einrichtungen der psychosozialen und pflegerischen Beratung und Einleitung von Betreuungen, Kooperation mit Leistungsträgern, Beratung und Hilfestellung bei der Lösung sozialrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und anderer rechtlicher Probleme, Durchführung von Einzel-, Gruppen- und Angehörigengesprächen, Teilnahme an Team-, Konzept- und Fallbesprechungen, Arbeitsbesprechung und Kontaktpflege mit Mitarbeitern der ambulanten und komplementären Versorgungslandschaft, Teilnahme an unterschiedlichen internen und externen Arbeitskreisen und der Hilfeplankonferenz