Identifizierung vulnerabler Asylbewerbender, Anleitung der Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und anderer an der Identifizierung beteiligten Personen, Diagnostik, Früherkennung besonderer Schutzbedürftigkeit i.S. der EU-Aufnahmerichtlinie, Verfassung psychologischer Stellungnahmen zur Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit gemäß Artikel 21 RL 2013/33/EU, Sicherstellung der psychosozialen Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und Qualitätssicherung, Durchführung psychologischer Betreuungsgespräche/Kriseninterventionen/Psychodiagnostik, Koordinierung der Zusammenarbeit mit externen Fachkräften (Krankenhäusern, psychiatrischen Institutsambulanzen, niedergelassenen Psychotherapeuten, freien Trägern, Flüchtlingshilfsorganisationen etc.), Informations- und Qualitätsmanagement zur Betreuung und Behandlung von Asylbewerbenden, Mitarbeit an der Erarbeitung und Weiterentwicklung eines Konzepts zur möglichst verlustfreien Weiterleitung relevanter Informationen in Bezug auf die psychosoziale Betreuung und das Asylverfahren zwischen verschiedenen Akteuren