Beratung der Leistungsberechtigten bzw. deren gesetzlicher Vertreter zu Fragen der Eingliederungshilfe., Überprüfung der Voraussetzungen gemäß § 35 a SGB VIII im Rahmen der Antragstellung., Erstellen von Stellungnahmen hinsichtlich der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung., Feststellen des konkreten Unterstützungsbedarfes, Einleitung und Installierung der erforderlichen Hilfen., Begleitung und Betreuung der Familien im Rahmen der Eingliederungshilfe., Durchführung der Hilfeplanung., Mitwirkung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren., Teilnahme an Fachgesprächen., Kooperation mit weiteren Fachdiensten sowie freien Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Gesundheitshilfe u.a., Weiterentwicklung des Fachdienstes.