Durchführung von Ambulanter Erziehungshilfe in Familien und mit jungen Erwachsenen nach § 27,29,30,31,35,35a Abs. 1Ziff. 1 und 41 SGBVIII, Arbeit mit Jugendlichen im Verselbständigungsangebot: Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen gemäß § 27 i.V. §34, §36, §41, Erstellung und Fortschreibung individueller Hilfepläne, Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc., Fall- und Fachgespräche in Kooperation in allen dafür notwendigen Einrichtungen, Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z.B. Mitwirkung beim Hilfeplan, Dokumentation im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess