Übernahme eigener Verantwortungsbereiche in unserem Unternehmen, je nach Qualifikation, Vertretung der Organisation als Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB für die zugewiesenen Bereiche, Strategische und operative Steuerung sowie fachliche und personelle Leitung und Weiterentwicklung, Enge Zusammenarbeit mit den weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat, Bereichsleitungen, Betriebsrat sowie weiteren zentralen Verwaltungsbereichen, Repräsentation der Organisation in fachlichen Netzwerken, Gremien, gegenüber externen Partnern (z.B. Kostenträger, Fachbehörden, Politik) und der Öffentlichkeit, Qualitätsentwicklung und -sicherung in den zu verantwortenden Arbeitsbereichen, Budgetverantwortung und wirtschaftliche Steuerung, Werteorientiertes Handeln im Einklang mit unserem Leitbild und der Führungsleitlinien