Rolle des Auslagerungsbeauftragten zur Umsetzung der Vorgaben des §25 a KWG und der Vorgaben der MaRisk, Weiterentwicklung des Auslagerungsmanagements, Durchführung des Drittparteien-Risikomanagements gemäß DORA (TPRM), Koordination von Risikoanalysen und Due Diligence-Prüfungen bei neuen und bestehenden Drittparteien sowie Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen, Unterstützung der Fachbereiche bei der risikobasierten Auswahl und Bewertung von Dienstleistern, Konformität des Auslagerungsmanagements zu den gestiegenen Anforderungen der MaRisk, Führen der Vertragsdatenbank, Koordination des Versicherungsmanagements (z.B. Erstellung und Pflege des Versicherungsspiegels, Risikoabstimmung), Mitwirkung beim Management der Gremien (Aufsichtsrat) der BAB, Umsetzung bzw. Überwachung aufsichtsrechtlicher Vorgaben von grundsätzlicher Bedeutung, Controlling des Projektportfolios der BAB, Bearbeitung von Sonderaufträgen, Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Anwendung gesamtbankweiter Methoden und Instrumente zur Planung und Steuerung als Rahmenbedingungen für die Steuerungsorganisation, Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen im Rahmen der Gesamtbanksteuerung, Mitwirkung bei der Modulbetreuung von Steuerungs-, Auswertungs- und Meldesystemen