Beratung des Vorstands und der Abteilungsleitungen zu Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, Begleitung und Gestaltung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Erarbeitung, Prüfung und Weiterentwicklung von Betriebsvereinbarungen, Unterstützung bei der strategischen Ausrichtung in mitbestimmungsrechtlichen Themen, Mitwirkung bei Grundsätzen, Richtlinien und Konzepten im Arbeitsrecht, Schulung und Beratung interner Stakeholder im kollektiven Arbeitsrecht, Beobachtung und Bewertung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Tarifrecht, Enge Zusammenarbeit mit den Fachbereichen – insbesondere Personal und Recht