Fachgerechte Durchführung sämtlicher pflegerischer Versorgung gemäß Pflegeplanung auf Basis des einrichtungsbezogenen Pflegekonzeptes und der jeweils aktuellen Standards unter Achtung der Selbständigkeit der Bewohner:innen, Planung und Dokumentation der Pflege unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Konzeption der Einrichtung, Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Bezugspflege, Kontaktpflege mit Angehörigen, Betreuern und sonstigen den Bewohnern nahestehenden Personen sowie im Wohnbereich tätigen Dienstleistern (z. B. Care Manager), Einleitung von geeigneten Maßnahmen in Notfällen bzw. bei Störungen oder Problemen, welche die Pflegequalität negativ beeinflussen könnten, Erstellung und fortlaufende Evaluation der Pflegeplanungen im Rahmen der Bezugspflege, Einhaltung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Fachaufsicht für Pflegefachhelfer und Pflegehelfer, Anleitung von Auszubildenden, Praktikanten und neuen Mitarbeiter:innen, Zusammenarbeit mit Ärzten, gesetzlichen Betreuern und anderen Einrichtungen und Institutionen, Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungskonzepts, Teilnahme an Dienstbesprechungen