Sie planen und steuern eigenverantwortlich Stellenverteilung und Personaleinsatz der Grundschulen im Norden des Kreises Mettmann (Zuständigkeitsgebiet kann sich aufgrund laufender Betrachtung der Aufgabenzuschnitte ggfs. verändern) und sind erste Ansprechperson für die Leitungen dieser Schulen in allen beratungsrelevanten Fragen rund um das Thema Stellenplan, Personal-, und Dienstrecht., Stellenplanangelegenheiten für 36 der insgesamt 78 Grundschulen im Kreis Mettmann; u.a.: Berechnung von Stellenbedarfen und -plänen, eigenverantwortliche Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in den Grundschulen des eigenen Zuständigkeitsbereiches, Entwicklung von personalrechtlichen Entscheidungen und Vertretung dieser gegenüber der unteren und oberen Schulaufsicht und den Leitungen der Grundschulen im Kreis Mettmann, Bearbeitung sämtlicher beamten- und tarifrechtlicher Angelegenheiten im eigenen Zuständigkeitsbereich, die eigenverantwortliche Wahrnehmung der verwaltungsfachlichen Befugnisse gegenüber Lehrkräften und anderen schulischen Personals im Landesdienst an Grundschulen; u.a.: Abwicklung der Einstellung Tarifbeschäftigter und Durchführung von Vereidigungen, Entscheidung über Höher- und Herabgruppierungen, Korrekturen und Angleichungen der Entgeltgruppe und Entgeltstufe, Anerkennung von Qualifizierungen, personalrechtliche und organisatorische Beratung der Schulleitungen, der unteren Schulaufsicht, des Lehrpersonals sowie weiteren Fachpersonals an Grundschulen im Kreis Mettmann, Beratung und Begleitung der Schulleitungen und Lehrkräfte im Rahmen der berufsbegleitenden OBAS-Maßnahme, Teilnahme an BEM-Gesprächen auf Seiten des Arbeitgebers, Erarbeitung von Handlungsleitfäden und Arbeitshilfen sowie Konzeptionen u.a. zur Akquise von Lehrkräften, Berechnung von Probezeiten angestellter Mitarbeitenden aller ka. Grundschulen sowie Nachhalten der Bewährung von Probezeiten, Dienstliche Beurteilungen angestellter Lehrkräfte an Grundschulen aus dem gesamten Kreisgebiet, Übernahme von anlass-, und projektbezogenen Zusatzaufgaben (z.B. übergreifende Beratung aller Grundschulen bei OBAS-Einstellungen; Gestaltung und Durchführung von (digitalen) Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen), Begleitung von Klagefällen vor dem Arbeitsgericht, Freigabe von Buchungen im Landeshaushalt (amtsärztliche Untersuchungen, Beihilfebuchungen, Reisekosten für Schulwanderungen u.ä.)