Teilnehmen an den internen Schulungen des Programmes zur Modularen Qualifizierung sowie an Hospitationen in anderen Abteilungen des Jugendamtes und bei freien Trägern, Begleiten von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen beim Bearbeiten von Mitteilungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Wahrnehmen von Tätigkeiten unter engmaschiger fachlicher Begleitung, insbesondere allgemeines Beraten von jungen Menschen und ihren Familien, Einleiten und Begleiten von Hilfen nach den §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SBG VIII), Beraten bei Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen, Wahrnehmen von Gerichtsterminen, Kooperieren mit den Familien‐ und Vormundschaftsgerichten sowie mit Kindertagesstätten und Schulen, Zusammenarbeiten mit sozialen Institutionen, Übernehmen von Budgetverantwortung innerhalb eines Betreuungsbezirks und einer Regionalen Arbeitsgruppe im Rahmen der fachlichen Einarbeitung, Einleiten von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, Teilnehmen an Supervisionen