Selbständige und eigenverantwortliche Durchführung von bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren: Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen, Durchführung von Ortseinsichten, Beteiligung von Fachstellen und Trägern öffentlicher Belange, Erstellung von Genehmigungs-bzw. Ablehnungsbescheiden, Berechnung der zu erhebenden Gebühren, Abwicklung von Rechtsbehelfsverfahren inkl. Vertretung beim Verwaltungsgericht, Prüfung und Entscheidung bei sicherheitsgefährdenden Mängeln über bauaufsichtliche Maßnahmen, Anordnung der Beseitigung bzw. Untersagung der Nutzung von baulichen Anlagen, Beratung der Bauherren und Entwurfsverfasser sowie der Gemeinden