Planung und Durchführung von beschäftigungstherapeutischen und lebenspraktischen Angeboten im Bereich der Beschäftigungstherapie, Anleitung, Beobachtung und Kontrolle der Untergebrachten während der festgelegten Therapiezeiten mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsleben in der Einrichtung zu ermöglichen, Unterweisung der Untergebrachten bzgl. Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsmaterialien, Gestaltung von Arbeitsprozessen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Untergebrachten, Erstellung von Zuarbeiten und Beurteilungen, Festlegung der monatlichen Motivationszuwendung, Teilnahme an Supervisionen, Vertretung in anderen Bereichen der Arbeits- und Beschäftigungstherapie