Bearbeitung straßenverkehrsrechtlicher Vorgänge auf Grundlage zahlreicher Rechtsvorschriften (StVO, VwV-StVO, StVG, RSA 21, BerlStrG, ASOG Bln, VwVfG), Anordnung von dauerhaften und vorübergehenden Maßnahmen gemäß § 45 StVO, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO, Zusammenarbeit mit Straßenbaulastträgern, SenMVKU, Polizei und weiteren Stellen, Erstellung von Stellungnahmen und Widerspruchsbearbeitungen zu Vorgängen der Straßenverkehrsbehörde, Bearbeitung von Anfragen aus BVV, BA, Ausschüssen und von Bürger:innen, Organisation und Durchführung von Ortsterminen und Besprechungen, Erstellung und Prüfung von Verkehrszeichenplänen, Kontrolle angeordneter Maßnahmen, Gebührenfestsetzung, Statistische Auswertungen, Arbeit mit VMS und MS Office, Praxisanleitung für Auszubildende, Aufgaben im Rahmen der Stellvertretung der SBV-Leitung