Technische Vorprüfung auf Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen, Übereinstimmung mit Bebauungsplänen sowie Prüfung der Abstandsflächen, Festlegung der zu beteiligenden Fachstellen in Absprache mit den baurechtlichen Sachbearbeitern/innen, Anforderung von noch vorzulegenden bautechnischen Nachweisen und Nachbesserungen, Bei Vollständigkeit des Antrages, abschließende Prüfung und Bestimmung von Auflagen und Hinweisen für die Genehmigung bzw. für weitere baurechtliche Bescheide, Bauüberwachung/Abnahmen bei Sonderbauten und bei selbst geprüften Brandschutznachweisen, Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen für Brandschutz und bei Versammlungsstätten sowie Zeltabnahmen, Bauberatung der Bürger, Entwurfsverfasser und der Gemeinden, Abwicklung der vielfältigen Beratungstätigkeit auf Antrag in Beratungsgesprächen im Amt, telefonisch, per Email oder vor Ort, Beratungstätigkeit bei baulichen Brandschutzfragen für Sonderbauten und größere Bauvorhaben, Baufachliche Mitwirkung und Stellungnahmen bei wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie in anderen Verwaltungsverfahren (BImSchG, GastG, SchornsteinfegerG, EEG, GEG etc.), Beratung und Unterstützung der Baukontrolleure in schwierigen Sachverhalten bei gefahrdrohenden Zuständen o.ä. baurechtswidrigen Zuständen sowie Festlegung der notwendigen Auflagen und Verpflichtungen in diesen Fällen, Ermittlung von Bodenrichtwerten, Mitwirkung bei Gutachten (Verkehrswertermittlung), Mitglied im Gutachterausschuss als Gutachter/in, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und zu Bodenrichtwerten, Stellungnahmen in sämtlichen Verfahren der Bauleitplanung aus Sicht des Städtebaus