sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein sowie eine analytische und strategische Arbeitsweise;
Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Engagement;
idealerweise verfügen sie bereits über
Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen möglich. Die Ernennung kann grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres erfolgen.
Bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.
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