Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.
Ihr Profil:
Erwünscht sind darüber hinaus:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 11.10.2026 unter dem Stichwort „Professur für Music Production“ über das Online-Bewerbungsportal der HfM Dresden einzureichen und umfassen:
Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).
Für Nachfragen steht Ihnen der Dekan der Fakultät II Herr Prof. Finn Wiesner unter dekanat.fk2@mailbox.hfmdd.de zur Verfügung. Für Fragen und Unterstützung hinsichtlich der Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II Mirjana Rajic unter gleichstellung.fk2@mailbox.hfmdd.de zur Verfügung.
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Schätzung auf Basis von 11 Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe aus den letzten 6 Monaten auf baito. Das ist kein Angebot dieses Arbeitgebers.