Der Deutsche Ethikrat ist eine unabhängige Kommission, die ethische Fragen in den Lebenswissenschaften behandelt. Er informiert, diskutiert und gibt Empfehlungen für Politik und Gesellschaft. Mit einer breiten Mitgliederbasis fördert er nachhaltige ethische Standards und internationale Zusammenarbeit.
Der Deutsche Ethikrat ist eine unabhängige nationale Ethikkommission, die sich mit ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen beschäftigt, insbesondere im Kontext der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen.
Die Hauptmission des Deutschen Ethikrats besteht darin, Orientierung für die Gesellschaft und die Politik in ethischen Fragen zu geben. Der Rat vertritt unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum, um eine umfassende und vielfältige Beratung zu gewährleisten. Die Mitglieder des Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus und repräsentieren eine breite Palette von wissenschaftlichen, medizinischen, theologischen, philosophischen, ethischen, sozialen, ökonomischen und rechtlichen Belangen[2][4][5].
Der Deutsche Ethikrat legt großen Wert auf die langfristige und nachhaltige Beratung ethischer Fragen. Durch seine jährlichen Berichte und Stellungnahmen trägt er dazu bei, dass ethische Überlegungen in politischen und gesetzgeberischen Prozessen integriert werden. Der Rat fördert auch die internationale Zusammenarbeit, um globale ethische Standards und Richtlinien zu entwickeln und zu unterstützen[2][4].
Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung berufen werden. Die Mitglieder dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung sein und üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Der Rat wählt seinen Vorsitz und seine Stellvertretung in geheimer Wahl für eine Dauer von vier Jahren, wobei eine Wiederwahl einmal möglich ist[2][4][5].
Der Deutsche Ethikrat wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz) am 1. August 2007 eingerichtet und nahm seine Arbeit am 11. April 2008 auf. Er ist der Nachfolger des Nationalen Ethikrats, der 2001 gegründet und 2008 aufgelöst wurde[1][4].