Anamnese (Feststellung der Problemlage in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht), Existenzsicherung, Entwicklung einer Lösungsstrategie, ggf. Entwicklung (Um-)Finanzierungsstrategie, psycho-soziale Beratung, ggf. Weitervermittlung an Fachdienste, Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, Rechtliche Prüfung der Forderungen, ggf. Forderungsabwehr, Einleitung von Vollstreckungsschutzmaßnahmen, Führen von Verhandlungen mit Gläubigern, Festsetzung der unpfändbaren Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto, Präventionsveranstaltungen für (potentielle) Schuldner, Prüfung von Verfahrensart, Prüfung von Anfechtungs- und Versagungstatbeständen, Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches, ggf. Bescheinigung des Scheiterns nach § 305 InsO, Erstellen des Insolvenzantrages, Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens, Prozessvertretung in Verfahren vor dem Insolvenzgericht, insbesondere im Stundungs- und Eröffnungsverfahren, gerichtlichem Schuldenbereinigungsplanverfahren, Insolvenz-, Insolvenzplan- und Restschuldbefreiungsverfahren