Betreuung, Unterstützung und individuelle Förderung junger Menschen im Alter von 14 – 21 Jahren mit unterschiedlichem kulturellem und sprachlichem Hintergrund im Bereich Wohnheimgruppe (§34 SGB VIII), Einleitung und Fortsetzung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen aus dem Clearingverfahren, Erziehung, Betreuung, Förderung und Beratung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insb. SGB VIII), Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen, Bieten einer festen Tagesstruktur; Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Sprachförderung, Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzt*innen, Therapeut*innen etc., Planung und Durchführung von Freizeitangeboten und sozialer Gruppenarbeit, Kollegiale Fachberatung, Reflektion und Abstimmung des pädagogischen Handelns sowie Fallbesprechungen bei den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen, Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z.B. Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess, Erstellung von Sachberichten sowie Mitwirkung beim Hilfeplan und bei Fachgesprächen