Entwicklung, Fortschreibung und regelmäßige Evaluation des Gewaltschutzkonzeptes unter Einbezug der gesetzlichen Vorgaben nach § 37a SGB IX, Planung und Durchführung von Risiko- und Potenzialanalysen zur Identifizierung und Minimierung von Gefährdungen, Beratung und Ansprechperson für Klient*innen, Mitarbeiter*innen und die Einrichtungsleitung zum Thema Gewaltschutz, Konzeption und Durchführung interner Schulungen für Mitarbeiter*innen zur Prävention, Erkennung und zum Umgang mit Gewaltvorfällen, Entwicklung und Bereitstellung von Informationsmaterialien sowie Kommunikation von Ansprechwegen und Schutzmaßnahmen innerhalb der Einrichtung, Enge Zusammenarbeit mit Leitung, Fachkräften und externen Beratungsstellen zur Sicherstellung eines wirksamen und überprüfbaren Schutzsystems, Dokumentation, Evaluation und Berichtswesen im Rahmen der Gewaltschutzarbeit, Kooperative und konstruktive Zusammenarbeit mit allen internen sowie externen Partner*innen, Mitwirkung bei internen/externen Fallbesprechungen, Mitwirkung in regionalen Netzwerken und Gremien, Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung und –sicherung, Mitwirkung bei Veranstaltungen, bspw. Messen, Fachtagungen u.ä.