Selbstständige Durchführung landschaftsgärtnerischer Pflege- und Unterhaltungsarbeiten in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspiel- und Sportplätzen, in Schulen und sonstigen Grünanlagen, im Verkehrsgrün, im Rahmengrün in Kleingartenanlagen, an Gewässern und in Schutzgebieten, in Sonderanlagen und Gartendenkmalen; Baumarbeiten auch mit technischen Geräten wie Rasenmäher, Traktor, Heckenschere, Motorsäge, Laubpuster, Freischneider, Verkehrssicherheitskontrollen in oben genannten Flächen und an Ausstattungen, Reparaturarbeiten an Ausstattungen der Anlagen, Führen von Kleintransportern und Pflegetechnik, Uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zur Arbeit in Zwangshaltung unter schwierigen Witterungsbedingungen wie z.B. Hitze, Regen, Kälte, Lärm