abschließende eigenverantwortliche Bearbeitung aller der Kategorie 3 zugeordneten Berufskrankheiten Fälle sowie Weiterbearbeitung der Kategorie 2 Fälle ab Anerkennung der BK und Weiterbearbeitung der Kategorie 4 Rentenfälle nach der erstmaligen Feststellung der Hinterbliebenenleistungen, insbesondere Prüfen der Zuständigkeit, Prüfen des Vorliegens einer Berufskrankheit, ggf. in Abstimmung mit der Prävention, Anforderung und Auswertung von Gutachten, Rechnungen für Berichte und Gutachten prüfen und anweisen, Beratungsgespräche, insbesondere zur Unterlassung der schädigenden Tätigkeit, ggf. in Zusammenarbeit mit der Sachbearbeitung Reha Management, Abhilfeprüfung und Entscheidungsvorlage für die Teamleitung Kat. 3 BK, Feststellung von Renten, Pflegegeld und sonstigen Leistungen, inkl. Einkommensanrechnungen