Die Erteilung einer Gaststättenkonzession wird von Ihnen geprüft und entschieden, Anträge auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gemäß § 12 GastG werden von Ihnen entgegengenommen und bearbeitet, einschließlich Beurteilung, Bescheidung und Gebührenfestsetzung, Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, dem Zoll, der Polizei, der Lebensmittelkontrolle und weiteren Behörden bei Beschwerden und Ermittlungen in Betrieben, die unter das Gaststättenrecht fallen, Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten und Wirtschaftsgärten, Turnusmäßige Außendienstkontrollen in Absprache mit Lebensmittelkontrolleuren durchführen