UnterstĂŒtzung des Betreuungsgerichtes und Beteiligung in Erst-, VerlĂ€ngerungs-, Unterbringungs- und Eilverfahren, Ermittlung und AufklĂ€rung des Sachverhalts, sowie Erstellung von Sozialberichten, Stellungnahmen etc., ĂberprĂŒfung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung unter AbwĂ€gung der Vorrangigkeit anderer vorhandener UnterstĂŒtzungsmöglichkeiten, DurchfĂŒhrung von Hausbesuchen, Aufsuchen in Institutionen (Pflegeheim Klinik, etc.), Empfehlung von Betreuer*innen, Kontaktherstellung und ggf. Begleitung zwischen Betroffenem*r und Betreuer*in, UnterstĂŒtzung bei der EignungsprĂŒfung kĂŒnftiger Berufsbetreuer*innen, UnterstĂŒtzung und Beratung von Betreuer*innen und Vollmachtnehmer*innen, DurchfĂŒhrung von ZwangsunterbringungsmaĂnahmen (§ 326 FamFG) zu Ă€rztlichen Untersuchungen und Behandlungen in KrankenhĂ€usern, zu richterlichen Anhörungen etc., Netzwerkarbeit mit Institutionen, sozialen Einrichtungen und anderen Akteur*innen im Betreuungswesen, Ăffentlichkeitsarbeit und AufklĂ€rung zu betreuungsrechtlichen Fragen, Vollmachten und Patient*innenverfĂŒgungen, Aufsuchende Sozialarbeit und Beratung hilfesuchender Erwachsener, Erforschung sozialer Notlagen, Vermittlung an spezialisierte UnterstĂŒtzungsangebote, Netzwerkarbeit mit Akteur*innen und Institutionen der Erwachsenenhilfe