Leitung der Abteilung Zentrale Gebäudewirtschaft: Entscheidungen in fachlichen, personellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten, Koordination der Arbeit und des Ressourceneinsatzes sowie der Arbeitsverfahren und -mittel, Bearbeitung in ausgewiesenen Angelegenheiten von grundsätzlicher und schwieriger Bedeutung., Weiterentwicklung und Umsetzung von Zielvorgaben fĂĽr die Abteilung: Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen fĂĽr die Bearbeitung der Abteilung zugeordneten Aufgaben in formeller (Verfahrensabläufe) und materieller Hinsicht (einheitliche Vorgaben), Regelung von abteilungsĂĽbergreifenden Zuständigkeiten mit Klärung der wesentlichen Schnittstellen und Festlegung der ArbeitsÂprozesse, Bearbeitung von schwierigen EinzelÂfällen und von Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere aus dem AufgabenÂbereich der HaushaltsÂmittel- und FinanzÂplanung, Begleitung und PrĂĽfung von FachÂplanungen von besonderer Bedeutung., Koordination und DurchfĂĽhrung von ĂĽbergeordneten, grundÂsätzlichen und schwierigen Verhandlungen mit Behörden und externen Dritten., Teilnahme an ArbeitsÂkreisen, FachÂausschussÂsitzungen sowie anderen internen und externen Gremien.