Selbstständige und eigenverantwortliche Betreuung im Regionalen Sozialdienst in sozialpädagogischer Hinsicht im Innen- und Außendienst, Beratung von Minderjährigen und deren Sorgeberechtigten, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gem. SGB IX und VIII, Feststellung des Jugendhilfebedarfs, Einleitung und Begleitung von Jugendhilfemaßnahmen, Kinderschutz, kooperative Krisenintervention, Initiativanträge, Inobhutnahme, Prüfung der örtlichen Zuständigkeiten, Übernahme der Fallzuständigkeit für ausländische Minderjährige, die unbegleitet eingereist sind, Abgabe von Berichten und gutachterlichen Stellungnahmen von entscheidender Bedeutung, Mitwirkung in vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren sowie in Ermittlungs-, Vor- und Hauptverfahren mündiger Kinder und Erwachsener, Beratung und Stellungnahmen, Eigenverantwortliche schriftliche Dokumentation und verwaltungsmäßige Arbeiten, Überprüfen von Bewerbern zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis, Prüfung der sachlichen und rechnerischen Tätigkeit von Abrechnungen beauftragter Leistungserbringer der freien Jugendhilfe, Kooperation mit Schulen, Vernetztes Arbeiten im Sozialraum, Praktikantenanleitung und Dual Studierende