Verantwortung und Befugnis zur Wahrnehmung der Fürsorge-, Aufsichts- und Kontrollpflicht über die zugeordneten Mitarbeitenden (ca. 10) und Baustellen, Steuerung der Dienstleistungsprozesse durch direkte Führung der zugeordneten Projekt-Mitarbeitenden, Kapazitätsplanung für die zugeordneten Mitarbeitenden in die jeweiligen Fachdisziplinen der Projekte, Vorgabe der Führungsrichtlinien für die in der Abteilung tätigen Mitarbeitenden (Einstellungen, Beurteilungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen), Fachliche und disziplinarische Führung des Bereichs „Technische Gebäudeausrüstung“ innerhalb der Abteilung sowie deren Weiterentwicklung zu einem effizienten und effektiven Dienstleistungsbereich z. B. durch Personalentwicklung, EDV-Tools, verbesserte Abläufe u. a., Weiterentwicklung der technischen Standards (Pflichtenhefte) für die jeweiligen Fachdisziplinen sowie Sicherstellung deren Einhaltung, Verbesserung der Arbeitssicherheit durch Veranlassung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Ernennung von Koordinatoren an den jeweiligen betreuten Baustellen, Einhaltung bzw. Festlegung der Sicherheitsstandards im jeweiligen Bereich und Untersuchung von Arbeitsunfällen, Planung und Durchführung der zur Erreichung der o. g. Ziele erforderlichen Maßnahmen unter dem Gebot der sorgfältigen Abwägung zwischen Sicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit, Organisation bzw. Durchführung einer ziel- und lösungsorientierten Beteiligung der jeweils von einem Projekt betroffenen KTG-Werkstattbereiche durch z. B. Projekt, bzw. Baubesprechungen, regelmäßige Informationsbesprechungen, direkte Kommunikation, Übersichtsberichte etc., Bedarfsweise Mitarbeit in internen und übergreifenden Arbeits- und Projektgruppen