Durchführung von Ambulanter Erziehungshilfe in Familien und mit jungen Erwachsenen nach §§ 27,29,30,31,35,35a Abs.1Ziff.1 und 41 SGBVIII, Arbeit mit Jugendlichen im Verselbständigungsangebot: Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen gemäß § 27 i.V.§34, §36, §41, Erstellung und Fortschreibung individueller Hilfepläne, Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten etc., Fall- und Fachgespräche in Kooperation in allen dafür notwendigen Einrichtungen, Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z. B. Mitwirkung beim Hilfeplan, Dokumentation im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess