Der maximal zulässige Abordnungszeitraum beträgt bei Abordnungen im Umfang einer vollen Stelle drei Jahre, bei Abordnungen im Umfang einer dreiviertel Stelle fünf Jahre und bei Abordnungen im Umfang einer halben Stelle oder weniger acht Jahre. Darüberhinausgehende Verlängerungen sind nicht möglich.
Die Regellehrverpflichtung beträgt gem. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Hessen (Lehrverpflichtungsverordnung) bei fast ausschließlicher Lehrtätigkeit 4,5 Lehrveranstaltungsstunden. Bei überwiegender Lehrtätigkeit 3,5 Lehrveranstaltungsstunden.
Für Rückfragen steht Prof. Dr. Madeleine Domenech Tel.: 0561-804-1892, E-Mail: , zur Verfügung.
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stories for democracy — ErzählRaum zu Diktatur, Verfolgung, Flucht
Fri, November 20, 2026 · Frankfurt