Betreuung, Versorgung und Unterstützung von jungen Menschen von 0 bis zum 18. Lebensjahr in Krisen- und anspruchsvollen Übergangssituationen, enge Kooperation mit Beratungszentren/Sozialen Diensten des Jugendamtes, Vormündern, Polizei, Kitas, Schulen, Kliniken, Behörden und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe, Zuständigkeit für Maßnahmen nach §§ 42, 42a und in Ausnahmefällen auch für Hilfen nach §§ 27ff SGB VIII, Einbeziehung und Zusammenarbeit mit den Herkunftssystemen (Eltern und andere wichtige Bezugspersonen), Alltags- und Freizeitgestaltung mit den jungen Menschen