Selbstständige Planung, Durchführung und Nachbereitung von mittelgroßen bis großen Veranstaltungen jeglicher Art, Absprache, Abstimmung und Anzeige von Veranstaltungen bei den zuständigen Behörden, Übernahme von Diensten als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne der §§ 39, 40 SBauVO NRW, Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau sowie Bedienen technischer Anlagen im Bereich der professionellen Audio-, Licht-, Video- und Bühnentechnik, Errichtung und Inbetriebnahme von mobilen elektrischen Anlagen, Erstellen von Einsatz-/Ablaufplänen, Zeichnungen und Dokumentationen, Koordination und Kontrolle der im technischen Bereich eingesetzten Mitarbeiter/innen sowie externer Dienstleister, Mitwirkung im Arbeitsschutz: Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Durchführen von Unterweisungen, Wartung und Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln veranlassen und beaufsichtigen