Überwachung der Gewährleistungsansprüche während der Gewährleistungsphase, Überprüfung des Bauwerks und einzelner Bauleistungen vor Fristablauf, Begutachtung beanstandeter Baumängel vor Ort, Technische Klärung und Beurteilung der Werthaltigkeit der Mängelrügen, Systematische Dokumentation der identifizierten Baumängel und rechtskonforme Anzeige, Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen unseren Nachunternehmern gegenüber, Ermittlung der Kosten für die Beseitigung der Mängel sowie im Hinblick auf mögliche Folgeschäden, Koordination und Überwachung der Mängelbeseitigung, Freimeldung beseitigter Mängel, Einhaltung und Prüfung der Qualitätssicherung, Berichterstellung und Kommunikation mit Vertragspartner, internen Beteiligten und Kunden über den Status der Mängelbearbeitung