Mitwirkung gemäß § 29 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) während der fünfjährigen Amtsperiode als Bezirksbeauftragte:r für Menschen mit Behinderungen, um sicherzustellen, dass der Bezirk Pankow den Verpflichtungen aus diesem Gesetz nachkommt., Vermittlung als Schnittstelle zwischen zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auf bezirklicher Ebene., Ansprechpartner:in für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen befassen, sowie für Einzelpersonen bei Problemen, die im Zusammenhang mit einer Behinderung auftreten., Anregungen und Unterbreitung von Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen und Maßnahmen des Bezirks in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe, soweit diese Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben., Überwachung, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewahrt werden.