Unterstützung der Frauenbeauftragten bei der Wahrnehmung und Umsetzung ihrer Rechte und Pflichten gemäß der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) sowie der internen Regelungen, Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung der regelmäßigen Sitzungen, Hilfe bei der Organisation von Arbeitsabläufen und Projekten, Geduldige Einführung in den Umgang mit der IT-Technik, der Nutzung von iPads und firmeninterner Software, Teilnahme an Sitzungen, Gesprächen und Verhandlungen, Gelegentliche Begleitung von ganztägigen Dienstreisen, wie z.B. dem Werkstättentag, Darstellung komplexer Sachverhalte in verständlicher Sprache, Mitwirkung bei der Erstellung von Dokumenten (z.B. Einladungen, Protokolle, Korrespondenz, Stellungnahmen und Umfragen), Impulse zur Weiterentwicklung der Arbeit der Frauenbeauftragten, Hilfestellung bei Entscheidungsprozessen, ohne die Unabhängigkeit der Beteiligten zu beeinflussen