Beratung und Betreuung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die die Hochschule betreffen, Erarbeitung der Hochschulsatzungen, hochschuleigenen Richtlinien und Leitfäden, Beratung der Hochschulorgane, der Hochschulgremien, der Hochschullehrenden sowie der Verwaltung, Entwerfen sowie Prüfen von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Miet-, Leih-, Sponsoringverträgen sowie Geheimhaltungsvereinbarungen, Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in hochschulrechtlichen Angelegenheiten, Sonderaufgaben, wie z. B. die Organisation und Durchführung der Hochschulwahlen