Schulung und Beratung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer/innen, Führung rechtlicher Betreuungen gemäß § 1814 i.V.m. § 1821 BGB, Schulung und Beratung von Familienangehörigen, die ehrenamtlich als Betreuer/innen tätig sind, Schulung und Beratung von engagierten familienfremden ehrenamtlichen Betreuer/innen sowie Interessent/innen, Information und Schulung von Einzelpersonen sowie Angehörigen von Institutionen zum Themenbereich der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung, Information und Schulung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und formalen Aspekten einer Patientenverfügung, Engagement in Netzwerken und Kooperation in der Interessengemeinschaft der Berliner Betreuungsvereine, Fachlicher Kontakt mit Gerichten und Betreuungsbehörden sowie weiteren Institutionen und Fachkreisen, Vertretung des Betreuten gerichtlich und außergerichtlich unter Wahrung der Besprechungspflicht in den von den Betreuungsgerichten festgelegten Aufgabenkreisen (z.B. Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, etc.)