Arbeiten zur Erneuerung und Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters, alleinzuständige Qualitätsverbesserung der Kartengeometrie durch vermessungstechnische Berechnungen und mathematische Ausgleichungsverfahren des Katasternachweises mit widersprüchlichen, fehlerhaften oder fehlenden Katasterunterlagen in überwiegend sehr schwierigen Fällen, Auslesung der aktuellen Bestandsdaten aus der Datenhaltungskomponente sowie Plausibilitätsprüfung der Daten, rechnergestützte Erfassung des Katasterzahlennachweises unter Beachtung aller gesetzlichen Kataster-Vorschriften und deren Katasterkartennachweise, Durchführung schwieriger vermessungstechnischer Berechnungen nach Ausgleichungsgrundsätzen., Analyseausgleichungsrechnung bei weicher und fester Lagerung mit hohem Schwierigkeitsgrad nach Iterationsgrundsätzen, Auflösung von Identitätsfehlern und Analyse auf Richtigkeit und Genauigkeit durch stochastische Ausschaltung von Beobachtungsfehlern, Durchführung der Fehlanalyse mit anschließender Endausgleichungsrechnung und Entscheidung zum Umfang der in das Liegenschaftskataster zu übernehmenden Daten, Feststellung, Klärung und Entscheidung von Katasterfehlern schwieriger Art, die innerhalb des Arbeitsablaufes der Qualitätsverbesserung der Liegenschaftskarte festgestellt werden, Prüfung der amtseigenen Liegenschaftsvermessungen vor Abgabe zur Übernahme in das Liegenschaftskataster, Prüfung der Fortführungsvoraussetzungen für die Bestandteile des Liegenschaftskatasters der eigenen Liegenschaftsvermessungen mit teilweise widersprüchlichen, fehlerhaften oder keinen Katasterunterlagen, Prüfung besonders schwieriger und umfangreicher eigener Liegenschaftsvermessungen incl. Klärung von Widersprüchen im Katasternachweis besonders schwieriger Art, Erarbeitung von Stellungnahmen und Klärung von Widersprüchen innerhalb der Katasternachweise, Erfassung von Geobasisdaten, Liegenschaftsvermessungen zur Aufklärung von Widersprüchen im Liegenschaftskataster und der Fehlerbeseitigung in überwiegend sehr schwierigen Fällen incl. sehr schwieriger vermessungstechnischer Berechnungen und mathematischer Ausgleichsverfahren sowie Beurkundung der Ergebnisse in einer Grenzniederschrift, Anfertigung der Vermessungsschriften zu den Liegenschaftsvermessungen