Übernahme der Kosten für teilstationäre und stationäre Hilfen, Vollzeitpflege und für ambulante Hilfen nach SGB VIII sowie die Bearbeitung von Annexleistungen nach §§ 39, 40 SGB VIII, Gewährung von laufendem Jugendhilfeunterhalt im Rahmen des betreuten Wohnens und der gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder, Gewährung einmaliger Leistungen und Krankenhilfe oder Krankenversorgung nach § 264 SGB V für den laufenden Betreuungsfall, Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit gemäß §§ 86 ff SGB VIII, Entscheidung über Kostenerstattungen gemäß § 89 ff SGB VIII sowie Anmeldungen von Kostenerstattungsansprüchen bei anderen örtlichen Jugendhilfeträgern, Rechnungsprüfung und Zahlbarmachung mit SoPart, Prüfung, Berechnung, Festsetzung und Einziehung von Kostenbeiträgen der untergebrachten Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern nach dem SGB VIII unter Berücksichtigung der KostenbeitragsV, Prüfung, Berechnung, Festsetzung und Einziehung des Vermögens von Volljährigen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, z.B. Rententräger, Kindergeldkasse, Rückforderung von Leistungen, Androhung, Festsetzung und Einziehung von Zwangsgeld im Rahmen der Zeichnungsregelung, Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. Aufrechnungsersuchen, Vollstreckungsersuchen, Bearbeitung von Widersprüchen bis zur Entscheidungsreife, Führen von Statistiken