Sie sind zuständig für das Gesamtplanungs- und Teilhabeplanverfahren zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) mit dazugehörigen Tätigkeiten wie der Anwendung standardisierter Verfahren zur ICF-basierten Bedarfs- und Leistungsfeststellung unter Berücksichtigung ärztlicher Diagnostik und eigener Anamnese und Hospitation, der Feststellung der individuell zu erbringenden Hilfen und Leistungen, der Anwendung eines Bedarfsermittlungsverfahrens zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation von Leistungen der Eingliederungshilfe, der Ermittlung der verfügbaren Sozialraumressourcen sowie der Auswahl der Institutionen zur Leistungserbringung unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes der Klientinnen und Klienten., Sie informieren und beraten Anspruchsberechtigte und deren gesetzliche Vertretung sowie Institutionen., Sie pflegen die interne und externe Kooperation, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit.