Umsetzung und Sicherstellung der Versorgungsaufgaben gemäß NPsychKG, hierbei insbesondere Krisenintervention, Beratung auch von Angehörigen, aufsuchende Arbeit, gegebenenfalls auch Einleitung von Unterbringungsverfahren und entsprechende Begutachtung, Begutachtungen im Rahmen von Eingliederungshilfen, aber auch für andere Behörden und Gerichte, Unterstützung des ärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes bei psychiatrischen Fragestellungen, Engagement in Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens in Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Stellen des Landkreises und Leistungsanbietern